Bundestag berät Gesetzentwurf für mehr Gerechtigkeit bei Geldstrafen
Der Deutsche Bundestag hat heute in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen beraten. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries soll das Gericht künftig einen Tagessatz in Höhe von max. 20.000 Euro - statt wie bisher 5.000 Euro - verhängen können. Damit wird sichergestellt, dass es auch in Zukunft kein Gerechtigkeitsdefizit im Bereich der Geldstrafen gibt.
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