Hallo!
Ein Steuerberater schreibt seinem Mandanten: "Kürzen Sie meine Rechnung um Euro 1.000,00. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie damit einverstanden sind." Mandant zahlt nicht. Steuerberater will jetzt ungekürzten Betrag. Der Mandant hat nichts erklärt, also keine Annahme des Erlassvertrages nach § 397 BGB. Für einen Schenkungsvertrag fehlt ebenfalls die Annahme. Wie seht Ihr die Rechtslage?
Grüße coffea
