Das Thema eJustice bzw. elektronischer Rechtsverkehr möchte ich mit diesem Beitrag und einem Beispiel aus unserer Praxis im Land Brandenburg eröffnen.
Mit einem Hilferuf wandte sich 2006 der Leitende Oberstaatsanwalt Neuruppin an unsere IT -Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg. Er beklagte in einem Großverfahren mit 9 Angeklagten und 18 Verteidigern, die Waffengleichheit im Sitzungssaal sei wegen des Zugriffs der Verteidiger auf die digitale Akte nicht mehr gegeben.
Innerhalb von drei Wochen konnten wir ohne teure externe Berater eine ad hoc Lösung präsentieren und umsetzen. Die drei Sitzungsvertreter konnten über ELO (Elektronischer Leitzordner) komfortabel und schnell in den ca. 50 Verfahrensordnern in der Sitzung recherchieren. Auch die Sitzungsvorbereitung hatte sich beschleunigt. Die sonst übliche aufwendige Recherche in allen Aktenordnern entfiel, genauso der Gang zum Kopierer.
Aufgrund dieser positiven Erfahrungen wurde das Pilotprojekt auf drei umfangreiche Ermittlungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem LKA-Brandenburg ausgedehnt. Sobald das LKA Ermittlungshandlungen durchgeführt hatte, wurden die Dokumente eingescannt und dem Dezernenten über eine sichere Leitungsverbindung übermittelt. So entfiel der sonst für ein Flächenland wie Brandenburg aufwendige Kurierdienst, der Dezernent war gleich über die aktuellen Ermittlungsergebnisse informiert. Wenn sich Ermittlungsanträge an den Ermittlungsrichter ergaben, verfügte er über eine vollständige Duplikatsakte. Bei auswärtigen Terminen des Dezernenten konnte mittels der Exportfunktion die elektronische Akte auf dem Laptop mitgenommen werden. Die Verteidiger nahmen bei Akteneinsichtsgesuchen dankbar das Angebot der Übersendung der eAkte auf DVD an. Durch die Such- und Recherchefunktionen haben die Dezernenten einen enormen Zeitvorteil erzielt.
Durch diese positiven Erfahrungen wird seit Anfang 2008 das Schreibwerksprogramm SAS (Staatsanwaltschaftliches automatisiertes Schreibenwerk) zu einem so genannten Dateimanagementsystem (DMS) ausgebaut, welches auf die spezifischen Bedürfnisse der Strafverfolgung zugeschnitten ist. Die Staatsanwaltschaften können dann über kürzlich beschaffte leistungsfähige Scanner in ausgewählten Umfangsverfahren Dokumente in die SAS-Verfahrensakte einstellen und eine so genannte Hybridakte erzeugen (vgl. auch Uwe Berlit, E-Justice - Chancen und Herausforderungen in der freiheitlichen demokratischen Gesellschaft, JurPC Web-Dok 171/2007, Abs. 129 http://jurpc.de/aufsatz/20070171.htm#u30 ).
Keineswegs soll auf diesem Wege die so genannte „elektronische Strafakte“ eingeführt werden. Abgesehen davon, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für die rein elektronische Aktenhaltung in der Strafprozessordnung noch fehlen, erscheint es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaften nicht zumutbar, ihre Arbeit allein am Bildschirm zu erledigen, was im Übrigen auch ein Ergebnis der Pilotprojekte ist.

