eAkte (Hybridakte) im Ermittlungsverfahren

Diskussionsforum zu Themen des elektronischen Rechtsverkehrs

eAkte (Hybridakte) im Ermittlungsverfahren

Beitragvon kegel » 24.02.2008, 23:58

Das Thema eJustice bzw. elektronischer Rechtsverkehr möchte ich mit diesem Beitrag und einem Beispiel aus unserer Praxis im Land Brandenburg eröffnen.

Mit einem Hilferuf wandte sich 2006 der Leitende Oberstaatsanwalt Neuruppin an unsere IT -Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg. Er beklagte in einem Großverfahren mit 9 Angeklagten und 18 Verteidigern, die Waffengleichheit im Sitzungssaal sei wegen des Zugriffs der Verteidiger auf die digitale Akte nicht mehr gegeben.

Innerhalb von drei Wochen konnten wir ohne teure externe Berater eine ad hoc Lösung präsentieren und umsetzen. Die drei Sitzungsvertreter konnten über ELO (Elektronischer Leitzordner) komfortabel und schnell in den ca. 50 Verfahrensordnern in der Sitzung recherchieren. Auch die Sitzungsvorbereitung hatte sich beschleunigt. Die sonst übliche aufwendige Recherche in allen Aktenordnern entfiel, genauso der Gang zum Kopierer.

Aufgrund dieser positiven Erfahrungen wurde das Pilotprojekt auf drei umfangreiche Ermittlungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem LKA-Brandenburg ausgedehnt. Sobald das LKA Ermittlungshandlungen durchgeführt hatte, wurden die Dokumente eingescannt und dem Dezernenten über eine sichere Leitungsverbindung übermittelt. So entfiel der sonst für ein Flächenland wie Brandenburg aufwendige Kurierdienst, der Dezernent war gleich über die aktuellen Ermittlungsergebnisse informiert. Wenn sich Ermittlungsanträge an den Ermittlungsrichter ergaben, verfügte er über eine vollständige Duplikatsakte. Bei auswärtigen Terminen des Dezernenten konnte mittels der Exportfunktion die elektronische Akte auf dem Laptop mitgenommen werden. Die Verteidiger nahmen bei Akteneinsichtsgesuchen dankbar das Angebot der Übersendung der eAkte auf DVD an. Durch die Such- und Recherchefunktionen haben die Dezernenten einen enormen Zeitvorteil erzielt.

Durch diese positiven Erfahrungen wird seit Anfang 2008 das Schreibwerksprogramm SAS (Staatsanwaltschaftliches automatisiertes Schreibenwerk) zu einem so genannten Dateimanagementsystem (DMS) ausgebaut, welches auf die spezifischen Bedürfnisse der Strafverfolgung zugeschnitten ist. Die Staatsanwaltschaften können dann über kürzlich beschaffte leistungsfähige Scanner in ausgewählten Umfangsverfahren Dokumente in die SAS-Verfahrensakte einstellen und eine so genannte Hybridakte erzeugen (vgl. auch Uwe Berlit, E-Justice - Chancen und Herausforderungen in der freiheitlichen demokratischen Gesellschaft, JurPC Web-Dok 171/2007, Abs. 129 http://jurpc.de/aufsatz/20070171.htm#u30 ).

Keineswegs soll auf diesem Wege die so genannte „elektronische Strafakte“ eingeführt werden. Abgesehen davon, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für die rein elektronische Aktenhaltung in der Strafprozessordnung noch fehlen, erscheint es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaften nicht zumutbar, ihre Arbeit allein am Bildschirm zu erledigen, was im Übrigen auch ein Ergebnis der Pilotprojekte ist.
Zuletzt geändert von kegel am 09.03.2008, 20:49, insgesamt 1-mal geändert.
kegel
 
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Na klar doch ...

Beitragvon kkoch » 28.02.2008, 09:03

Ich habe schon vor Jahren damit angefangen, in größeren Verfahren wichtige Aktenteile zu digitalisieren. In der Hauptverhandlung konnte ich dann auf meinem Laptop sofort auf wichtige Aktenteile zugreifen, die wieder miteinander verlinkt waren. Meistens konnte ich für die Dauer der Verhandlung auf die Papierakte vollständig verzichten.

Bedeutet zwar für den Richter einen ziemlich großen Arbeitsaufwand, lohnt sich aber allemal.

Gruß, Karsten
kkoch
 
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eArbeitsakte in der Staatsanwaltschaft im Einsatz

Beitragvon kegel » 14.02.2009, 20:35

Im Beitrag vom 09.03.08 hatte ich von unseren positiven Erfahrungen in Pilotprojekten mit einer eArbeitsakte zunächst mit dem Programm ELO berichtet. Aufgrund dessen hatten wir - wie angekündigt - seit Anfang 2008 unser Schreibwerksprogramm SAS (Staatsanwaltschaftliches automatisiertes Schreibenwerk) zu einem so genannten Dateimanagementsystem (DMS) ausgebaut, welches auf die spezifischen Bedürfnisse der Strafverfolgung zugeschnitten ist.

Jetzt kann die staatsanwaltschaftliche Praxis in Brandenburg in ausgewählten Umfangsverfahren die eArbeitsakte nutzen.
Ein wenig möchte ich ein paar Funktionen hier vorstellen (bei den Daten in den Grafiken handelt es sich selbstverständlich um Musterdaten):
  1. In der Datei Band1.gif sieht man den prinzipiellen Aufbau.
  2. Texterkennung.
    Bei Bedarf kann man sich auch anzeigen lassen, welche Wörter erkannt worden sind (siehe texterkennung.gif). Eine fehlerhafte Erkennung kann problemlos korrigiert werden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, selber Schlagworte für die Suche in Bereichen zu setzen, die von der Texterkennung nicht erkannt worden sind (wie z. B. handschriftlicher Text).
  3. Man kann auch Notizen anbringen (siehe Notiz.gif).
  4. Mittels eines "Klemmbrettes" kann man sich den Akteninhalt strukturiert zusammenstellen.
  5. Bei der Suche nach diversen Suchkritierien werden die Treffer rot ausgefüllt angezeigt.
  6. Nach einem Export der eArbeitsakte z. B. für auswärtige Termine erfolgt beim Import eine Synchronisierung.
  7. Für eine elektronische Akteneinsicht kann kostenlos ein Viewer mitgeliefert werden, der die wesentlichen Funktionen des Hauptprogramms beinhaltet.

Wer sich mehr für unser Programm interessiert, kann ich anbieten, uns auf der CeBit zu besuchen (http://www.cebit.de/aps09_seiten_de?rei ... 067712:907).

Ich bin gespannt, wie die Praxis dieses Hilfsmittel (!!!) annimmt, welche Hinweise und welche weiteren Bedürfnisse sich ergeben. Durchaus nicht unrealistisch ist die Vorstellung, dass in einem Jahr verstärkt unsere Sitzungsvertreter mit einem Notebook in der Hauptverhandlung erscheinen werden.
Dateianhänge
texterkennung.gif
(65.7 KiB) 31-mal heruntergeladen
Notiz.gif
(65.06 KiB) 35-mal heruntergeladen
Band1.gif
(153.15 KiB) 35-mal heruntergeladen
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Re: eAkte (Hybridakte) im Ermittlungsverfahren

Beitragvon Rifo-Admin » 10.03.2009, 19:58

Hi,
ich bin ja schwer begeistert :D , wie weit das Land Brandenburg beim Einsatz der eArbeitsakte ist ! In der Datei "band1.gif" kann man sehr schön erkennen, wie die Struktur der Akte aussieht und so wirklich sehr schnell auf die einzelnen relevanten Seiten (z.B. Beschuldigtenvernehmung xy) zugreifen. Da ganze müsste doch eigentlich auch etwas für die Strafrichter sein, die zumindest in den Verhandlungen u.U. sehr schnell einzelne Seiten (Stichwort Vorhalt) aufschlagen müssen .

Soweit ich weiß verwenden die Staatanwaltschaften in Brandenburg auch das Programm MESTA. Wird die digitale Akte dabei irgendwie eingebunden ?

Gruß
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Re: eAkte (Hybridakte) im Ermittlungsverfahren

Beitragvon FAZ » 09.07.2009, 21:01

Hallo,

man kann eine elektronische Hilfsakte sehr gut mit Arcobat Standart führen. Die Version 8.0 ist bei ebay für ca 20 EUR zu haben. Die meisten Gerichte sind mit einen scannfähigen Kopier ausgerüstet, der pdfs erzeugt. Diese kann mittel standart in durchsuchbare Bilder umwandeln, Strukturen aufbauen, etc.

Sehr wirkungsvoll

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Re: eAkte (Hybridakte) im Ermittlungsverfahren

Beitragvon kegel » 11.07.2009, 22:56

Dass man mit Arcobat Standart auch eine elektronische Hilfsakte führen und bearbeiten kann, glaube ich gern und will diese Variante auch gar nicht schlecht reden.

Nur, was ist mit der Rechtevergabe (wer kann auf den Ordner zugreifen), was ist mit dem automatischen Löschen, kann man bei der Weitergabe der eAkte entscheiden, dass interne Notizen nicht an den Verteidiger übermittelt werden, was ist mit weiteren automatisierten Workflows, erfolgt bei Änderungen z. B. bei auswärtigen Terminen automatisch eine Synchronisation?
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Re: eAkte (Hybridakte) im Ermittlungsverfahren

Beitragvon FAZ » 11.07.2009, 23:03

Das ist ganz einfach! Die Akte wird zweimal gespeichert. Einmal in einen Einischtordner, aus dem die CD für die Akteneinsicht erzeugt wird, einmal im Kammerordner, in dem die Akte bearbeitet wird.

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