BGH setzt niedrige Hürden zur E-Mail-Überwachung

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BGH setzt niedrige Hürden zur E-Mail-Überwachung

Beitragvon taz » 11.05.2009, 22:01

Habe gerade folgendes bei heise.de gefunden.
Ich finde die Abschwächung für online liegende Mails im Besten Falle unglücklich. An 100a und 100g werden entsprechende Anforderungen gestellt. Aber online ruhende Mails einfach beschlagnahmen? Und vor allem, ziemlich jeder dürfte online Mails ruhen haben, oder ...
Ein knapp begründeter Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. 1 StR 76/09, PDF-Datei) löst mit seinem überraschenden Inhalt derzeit unterschiedliche Reaktionen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Providern aus. Die Karlsruher Richter hatten über die rechtlichen Anforderungen an einen Zugriff auf E-Mails in der Mailbox eines Internet-Nutzers zu entscheiden und wählten einen Weg mit nur geringen Hürden für den staatlichen Zugang.
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