Eine amtliche Auskunft, die ein Gutachten einschließt, ist ein echtes Sachverständigengutachten, vgl. Baumbach et al., Übers vor § 373 ZPO, RN 33. Wenn Du die Auskunft so angefordert hast, sind die verursachten Kosten solche der Beweisaufnahme und gehören - völlig unabhängig davon, ob Du einen Vorsc...