Die Formel " freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben" kommt oft vor.
Zu berücksichtigen ist aber auch der Rechtsgedanke des § 93 ZPO, s.
OLG Frankfurt , 19. Zivilsenat, Aktenzeichen 19 W 10/08 vom
07.03.2008 unter folgendem
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