Meinen obigen Beitrag vom 24.04.2008, 19:29 Uhr, muss ich dahin korrigieren, dass nach jetzt präzise feststehendem Sachverhalt beide Seiten den Vertrag schon vor dem Übergabetermin, an dem das Fehlen der Tür auffiel, unterschrieben hatten, die Mieterin den Vertrag am Übergabetermin hingegen lediglic...